AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der High Professional Callmanagement AG (nachfolgend „Hiprocall GmbH“) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“).
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Dies gilt auch, wenn die Hiprocall GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Hiprocall GmbH wird durch Geschäftsbedingungen des Kunden nur dann gebunden, wenn sie der Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

§ 1 Angebot und Vertragsschluss; Angebotsunterlagen

  1. Die Darstellung der Lieferungen und Leistungen im Online-Shop beinhaltet kein bindendes Angebot der Hiprocall GmbH. Es handelt sich um eine Aufforderung an den Kunden, der Hiprocall GmbH ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
  2. Jede Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss über die Lieferungen und Leistungen dar. Durch Absenden der Bestellung im Online-Shop gibt der Kunde ein solches Angebot zum Erwerb der im Warenkorb enthaltenen Lieferungen und Leistungen ab. Damit erkennt der Kunde auch diese AGB als für das Rechtsverhältnis mit der Hiprocall GmbH allein maßgeblich an.
  3. Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Hiprocall GmbH zustande, indem die Hiprocall GmbH dem Kunden eine ausdrückliche Auftragsannahme übermittelt oder die bestellte Lieferung und Leistung erbringt.
  4. Sofern die Hiprocall GmbH Kunden, die Unternehmer sind, ein Angebot übermittelt, ist dieses freibleibend.
  5. An allen im Zusammenhang mit einem Angebot dem Kunden überlassenen Unterlagen und sonstigen Angebotsergänzungen behält sich die Hiprocall GmbH die Eigentums-, Urheber- und Schutzrechte, insbesondere Rechte zur Anmeldung eintragungsfähiger Rechte vor. Die im Angebotsstadium zur Verfügung gestellten Vorschläge, Konzepte, Unterlagen, Spezifizierungen, Preislisten etc. sind streng vertraulich und dürfen vom Kunden weder verwendet noch Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn kein urheberrechtlicher oder sonstiger Schutz an den Angebotsunterlagen besteht.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. Die Leistungserbringung der Hiprocall GmbH erfolgt auf dem Gebiet der Planung und Erstellung Tonproduktion, insbesondere der Erstellung und Installation individueller Anrufbeantworteransagen und Warteschleifen im Bereich der Kommunikationstechnik, insbesondere Mobilfunk und Festnetztelefonie. Der Begriff der Tonproduktion im Sinne der AGB umfasst auch Sendungen und Beiträge für Rundfunkbetreiber, Betreiber von Telekommunikationsdiensten und sonstige Dritte.
  2. Die Leistungen der Hiprocall GmbH umfassen insbesondere auch Beratung, Schulung und Konzepterstellung im Bereich der Informationstechnologie und Telekommunikation.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen und verfügbaren Unterlagen, Materialien, Daten, Informationen auf seine Kosten der Hiprocall GmbH abzuliefern. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die für die Erbringung von Installations-, Produktions-, Konzeptions- oder Beratungsleistungen übergebenen Fragebögen vollständig auszufüllen und der Hiprocall GmbH zur Verfügung zu stellen.
  2. Stellt der Kunde Text- und Musikproduktionen („fremde Produktion“) bei, sind die Rechte vom Kunden vorab selbstständig zu klären. Insbesondere bei Text- und Musikproduktionen, die der Verwertung durch die GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft unterliegen, hat der Kunde eine Anmeldung und Lizenzierung selbstständig durchzuführen und entsprechend anfallende Gebühren zu tragen.
  3. Der Kunde versichert, dass er an den von ihm gelieferten und von der Hiprocall GmbH oder ihren Subunternehmern zu verwendenden Elementen und Materialien die erforderlichen Rechte innehält. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Einräumung der erforderlichen eingeräumten Rechte an die Hiprocall GmbH, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung und Synchronisation nebst Veröffentlichung, Verbreitung und öffentlicher Zugänglichmachung der bearbeiteten Version, Wiedergabe- und Sendung, insbesondere in bearbeiteter Form, sowie Namensrechte zum Zwecke der Verwendung im Rahmen dieses Vertrages.
  4. Soweit vor der Vertonung von Tonproduktionen (Spots, akustische Firmenlogos, Jingles, etc.) dem Kunden Texte, Musikstücke, Tonfolgen oder ähnliche Tonproduktionselemente zur Auswahl zur Verfügung gestellt werden, ist dieser gemäß § 642 BGB zur Mitwirkung an der Herstellung der Tonproduktion verpflichtet, der Hiprocall GmbH innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zugang der Vorschläge bzw. Konzepte mitzuteilen, welche der Varianten in der Tonproduktion durch die Hiprocall GmbH umgesetzt werden sollen. Ist der Kunde Unternehmer und kommt er dieser Verpflichtung innerhalb dieser Frist nicht nach, gilt das Schweigen des Kunden als Aufforderung an die Hiprocall GmbH, dass diese an Stelle des Kunden das Wahlrecht ausüben soll. In diesem Fall wird die Hiprocall GmbH seitens des Kunden ermächtigt, die künstlerische Gestaltung der Tonproduktion einschließlich Textauswahl, Musik- und Tonfolgenauswahl frei und uneingeschränkt selbst vorzunehmen. Auf die Folgen einer Nichtausübung des Wahlrechts innerhalb der Frist wird der Kunde bei Zugang der Vorschläge bzw. Konzepte noch einmal seitens der Hiprocall GmbH hingewiesen.
  5. Ist Vertragsgegenstand zumindest auch eine Beratungs- oder Schulungsleistung, so ist der Kunde verpflichtet, nach entsprechender Aufforderung durch die Hiprocall GmbH fristgerecht einen Terminvorschlag für die Leistungserbringung zu unterbreiten. Geschieht dies nicht innerhalb der gesetzten Frist, gerät der Kunde in Annahmeverzug. Unterbreitet der Kunde daraufhin auch auf eine erneute Aufforderung durch die Hiprocall GmbH erneut nicht innerhalb der gesetzten Frist einen Terminvorschlag, so ist die Hiprocall GmbH berechtigt, auch ohne Nachleistung die volle Vergütung zu verlangen. § 615 Satz 2 wird ausdrücklich abbedungen. Dies gilt entsprechend für das Nichterscheinen des Kunden zu einem vereinbarten Termin.

§ 4 Lieferung und Bereitstellung

  1. Lieferfristen und Fertigstellungsfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Verbindliche Liefer- und Fertigstellungsfristen verlängern sich entsprechend, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 3 dieser AGB nicht rechtzeitig nachkommt.
  2. Die Tonproduktionen werden von der Hiprocall GmbH direkt in das Voicemail-System des Telekommunikationsanbieter auf die Rufnummer des Kunden eingespielt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Sollte die Lieferung und Leistung trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Vertrages der Hiprocall GmbH nicht mehr verfügbar sein, wird die Hiprocall GmbH den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Lieferung und Leistung sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall eines Rücktritts der Hiprocall GmbH, werden dem Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.
  4. Ist der Kunde Unternehmer und kommt er in Annahmeverzug oder kommt er seinen Mitwirkungspflichten unter § 3 dieser AGB nicht nach, so ist die Hiprocall GmbH berechtigt vom Kunden Ersatz für Mehraufwendungen in Höhe von 0,5 % des vereinbarten Nettopreises pro angefangenen Kalendertag des Verzuges verlangen, hinsichtlich der Mitwirkungspflichten jedoch nur sofern ein konkreter Termin für die Mitwirkungshandlung bestimmt war. Dem Kunden bleibt der Nachweis, Mehraufwendungen seien überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale vorbehalten. Die Hiprocall GmbH behält sich vor, höhere Mehraufwendungen nachzuweisen.
  5. Ist der Kunde Unternehmer und wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von der Hiprocall zu vertreten sind, gar nicht ausgeführt, so kann die Hiprocall GmbH, anstelle der in Abs. 4 genannten Aufwendungspauschale eine Ausfallspauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen. Ist der Kunde Unternehmer und wird ein bereits angefangener Auftrag aus von der Hiprocall nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, steht der Hiprocall GmbH das volle Honorar zu. Ein Auftrag gilt dann als angefangen, wenn seitens der Hiprocall GmbH mit der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde. Der Kunde bleibt auch hier zum Nachweis berechtigt, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringerer als die Pauschale.
  6. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die Hiprocall GmbH die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor.
  7. Die Hiprocall GmbH ist jederzeit berechtigt, für die Erfüllung der Aufträge und Ausführung der Dienste Verbundene Unternehmen oder Subunternehmen zu beauftragen.

§ 5 Gefahrübergang

Ist der Kunde Unternehmer erfolgt die Versendung der Lieferungen und Leistungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden, der Unternehmer ist, über, sobald die Sendung an die den Transport führende Personübergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat.

§ 6 Abnahme von Werken

Der Kunde ist verpflichtet, ein vertragsgemäß hergestelltes, abnahmefähiges Werk innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bereitstellung abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme oder Beanstandung gilt das Werk als abgenommen. Auf die Folgen einer Nichterklärung der Abnahme innerhalb der Frist wird der Kunde bei Bereitstellung der Lieferungen und Leistungen noch einmal seitens der Hiprocall GmbH hingewiesen.

§ 7 Mängelhaftung bei kauf- und werklieferungsvertraglichen Leistungen

Die nachfolgenden Regelungen zur Mängelhaftung gelten nur für Kunden, die Unternehmer sind.

  1. Ein Sachmangel ist gegeben, wenn die kauf- oder werklieferungsvertraglichen Leistungen nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Vertrages. Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn dem Kunden die für die vertragliche Verwendung erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, wird er die Lieferungen und Leistungen unverzüglich auf etwaige Mängel hin untersuchen und solche der Hiprocall GmbH unverzüglich mitteilen (§ 377 HGB). Verletzt der Kunde diese Pflicht, so sind die nachfolgenden Rechte bezüglich solcher Sachmängel, die er bei ordnungsgemäßer Erfüllung dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hätte entdecken und rügen können, ausgeschlossen.
  3. Offenensichtliche Mängel sind der Hiprocall GmbH vom Kunden innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzeigen.
  4. Soweit die Lieferungen und Leistungen der Hiprocall GmbH einen Mangel aufweisen, ist die Hiprocall GmbH verpflichtet, im Wege der Nacherfüllung diese Mängel nach ihrer Wahl entweder zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Bei fehlschlagender Nacherfüllung ist dem Kunden das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Statt oder neben dem Recht, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, hat der Kunde, sofern der Mangel eine von der Hiprocall GmbH zu vertretene Pflichtverletzung darstellt, das Recht, nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen in § 11 Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Kunde nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen in Ziffer 11 Ersatz solcher vergeblicher Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billiger Weise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung von der Hiprocall GmbH nicht erreicht worden.
  6. Das Recht des Kunden, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung unter den Voraussetzungen des § 280 BGB nach Maßgabe der Bestimmungen in nachstehenden § 11 geltend zu machen, bleibt unberührt.
  7. Bestimmungen dieser AGB, durch die die Rechte im Wege eines Mangels ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, finden keine Anwendung, wenn die Hiprocall GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie über die Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Lieferung und Leistung übernommen hat.
  8. Die Haftung für Mängel erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für die Lieferung und Leistungen vorgesehen und in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen oder durch die Verwendung einer anderen als der angegebenen Hardware oder Betriebsumgebung verursacht werden. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung der Hiprocall GmbH die Lieferungen und Leistungen oder Teile hiervon verändert haben; es sei denn, der Kunde weist nach, dass die aufgetretenen Mängel nicht hierauf zurückzuführen sind.
  9. Technische Daten, Produktinformationen und Beschreibungen stellen ohne zusätzliche ausdrückliche schriftliche Bestätigung der Hiprocall GmbH keine Garantie, Beschaffenheitsvereinbarung oder Zusicherung von Eigenschaften dar.
  10. Ansprüche des Kunden wegen eines Sach- oder Rechtsmangels verjähren – außer im Falle von Schadensersatzansprüchen- in einem (1) Jahr.
  11. Gesetzlich zwingende Rückgriffsansprüche des Kunden gegen die Hiprocall GmbH bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

  1. Wurde für eine Leistung keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen, gelten die allgemeinen Listenpreise der jeweiligen Preisliste der Hiprocall GmbH. Sämtliche Preisangaben sind Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, gilt, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, bei Aufträgen mit einem Gesamt-Netto-Auftragsvolumen von über 3.000.- € folgende Zahlungsfälligkeiten: 30 % des Gesamtbruttoauftragspreises werden bei Auftragserteilung fällig, 30 % bei Lieferbereitschaft der Hiprocall GmbH und 40 % bei Abnahme der Leistung durch den Kunden. Zu diesen Fälligkeitsterminen wird der Kunde von der Hiprocall GmbH jeweils durch Rechnungsstellung zur Zahlung aufgefordert. Im übrigen erfolgt die Rechnungsstellung, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, mit Lieferung.
  3. Die Entgeltforderung wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Nichtzahlung der Entgeltforderung kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug.
  4. Aufrechnungen gegen Forderungen der Hiprocall GmbH sind nur insoweit zulässig, als die entsprechende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von der Hiprocall GmbH anerkannt wurde. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Hiprocall GmbH bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung, Eigentümerin an den Vertragsgegenständen (Vorbehaltsware). Nach einem etwaigem Rücktritt hat die Hiprocall GmbH das Recht, den Vertragsgegenstand herauszuverlangen, anderweitig zu veräußern oder sonst darüber zu verfügen. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
  2. Im Falle von Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf das Vorbehaltseigentum der Hiprocall GmbH hinzuweisen. Der Kunde wird die Hiprocall GmbH unverzüglich benachrichtigen und ihr so die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte ermöglichen. Entstehen der Hiprocall GmbH durch die Durchsetzung ihrer Rechte in diesem Fall gerichtliche oder außergerichtliche Kosten und ist der Dritte nicht in der Lage, der Hiprocall GmbH diese Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Die Hiprocall GmbH ist Urheber oder Nutzungsrechteinhaber der Text- und Musikproduktionen und somit auch der gesamten Tonproduktion, sofern es sich um Text- und Musikproduktionen der Hiprocall GmbH oder in deren Auftrag produzierte Werke handelt („eigene Produktion“).
  2. Die Hiprocall GmbH räumt dem Kunden an eigenen Produktionen mit vollständiger Zahlung ein einfaches, dauerhaftes und übertragbares Nutzungsrecht an der Tonproduktion ein.
  3. Die Hiprocall GmbH ist berechtigt, von ihr erstellte Ton- und sonstige Datenträger zu signieren. Sie ist weiter berechtigt, in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen, auch unter Verwendung etwaiger Firmenlogos und Firmenschriftzüge (Referenzbenennung) und die erstellten Werke zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen oder sonst Dritten zugänglich zu machen.

§ 11 Haftung

  1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Hiprocall GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.
  2. Die Hiprocall GmbH haftet ferner bei leichtfahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Hiprocall, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Falle ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Hiprocall GmbH haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten.
  3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Kunden wird im übrigen der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wiederherzustellen, wenn sie regelmäßig und gefahrentsprechend gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
  5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung der Hiprocall GmbH im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

§ 12 Bonitätsnachweis

Bei Eintritt von Umständen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder – Bereitschaft des Kunden begründen sowie dann, wenn der Kunde mit der Hiprocall GmbH geschuldeten Zahlungen in Verzug ist, ist die Hiprocall GmbH berechtigt, Lieferungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistungen zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist die Hiprocall GmbH berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; weitergehende Ansprüche der Hiprocall GmbH bleiben unberührt.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Die Hiprocall GmbH verpflichtet sich, alle Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunde Kenntnis erlangt, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bewahren. Diesbezüglich erlangte Informationen, Daten und Unterlagen behandelt die Hiprocall GmbH vertraulich. Diese Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflichten gelten auch für den Fall, dass ein Vertragsschluss nicht zustandekommt. Sie gelten auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, der Hiprocall GmbH überlassene oder zur Verfügung gestellte Arbeitsunterlagen, die nicht zur Veröffentlichung freigegeben sind und die vertraulich zu behandeln sind, deutlich als solche zu kennzeichnen. Die Hiprocall GmbH ist berechtigt, alle nicht entsprechend gekennzeichneten Arbeitsunterlagen zu veröffentlichen oder anderweitig Dritten Kenntnis zu ermöglichen.
  3. Die vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung freiwillig mitgeteilten personenbezogenen Daten, werden ausschließlich unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetztes (TMG) verwendet.
  4. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, sofern und soweit der Kunde solche Daten bei der Nutzung des (Online-) Angebots der Hiprocall GmbH freiwillig mitteilt. Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgen nur, insoweit dies zur Durchführung der Vertragsverhältnisse zwischen der Hiprocall GmbH und dem Kunden notwendig ist.
  5. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personbezogenen Daten sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten.
  6. Die Hiprocall GmbH behält sich vor, für Zwecke der Werbung, Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Angebote unter Verwendung von Pseudonymen mittels der erhobenen Kundendaten, Nutzungsprofile zu erstellen. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, dieser Verwendung seiner Nutzungsdaten zu widersprechen.
  7. Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Kundendaten zur Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung der Daten sowie der Widerruf erteilter Einwilligungen, können an die Hiprocall GmbH unter der in § 14 Ziffer 1 dieser AGB angegebenen Anschrift gerichtet werden.

§ 14 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

  1. Sie können Ihrer Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform, bei Lieferung von Waren, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Kunden bzw. bei Lieferung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Hiprocall GmbH, Emil-Riedel-Str. 18, 80538 München.
  2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
  3. Ihr Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Ihren Spezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

§ 15 Schlussvorschriften

  1. Ist der Kunde Unternehmer, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist München Gerichtsstand. Erfüllungsort für alle Leistungen der Hiprocall GmbH ist München.
  2. Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien sowie alle daraus entstehenden Ansprüche und Rechte unterliegen deutschem Recht.
  3. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Hiprocall GmbH an Dritte abtreten.